Ihre Ansprüche an Ihre Pflegekasse
in den unterschiedlichen Pflegegraden

Aus welchen Positionen werden
unsere Dienstleistungen finanziert?

Abrechnung mit der Pflegekasse*

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten max. 1.612 EUR jährlich im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € jährlich ist möglich.

Zusätzlich kann in den Pflegegraden 1-5 in Schleswig-Holstein bis zu 1.500 EUR jährlich für Entlastungsleistungen pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von nach Landesrecht anerkannten Senioren-Assistenten abgerechnet werden (§§ 45a, 45b SGB XI).

Private Rechnungsstellung

Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.

* Unsere Dienstleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§§ 45a, 45 b SGB XI) sind nach Landesrecht durch das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein anerkannt und können somit in Schleswig-Holstein direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden..