Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten max. 1.612 EUR jährlich im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € jährlich ist möglich.
Zusätzlich kann in den Pflegegraden 1-5 in Schleswig-Holstein bis zu 1.500 EUR jährlich für Entlastungsleistungen pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von nach Landesrecht anerkannten Senioren-Assistenten abgerechnet werden (§§ 45a, 45b SGB XI).
Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.
* Unsere Dienstleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§§ 45a, 45 b SGB XI) sind nach Landesrecht durch das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein anerkannt und können somit in Schleswig-Holstein direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden..