Private Rechnungsstellung
Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.
In 98 % der Fälle werden unsere Dienstleistungen von den Pflegekassen finanziert.
Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten max. 3.539 EUR jährlich im Rahmen des Entlastungsbudgets.
Zusätzlich kann in den Pflegegraden 1–5 in Schleswig-Holstein bis zu 1.572 EUR jährlich für Entlastungsleistungen pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von nach Landesrecht anerkannten Senioren-Assistenten abgerechnet werden (§§ 45a, 45b SGB XI).
Sie möchten gern mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad 2 nutzen und über die Pflegekasse finanzieren? Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch ist das möglich. So können Sie alternativ oder ergänzend zum monatlichen Entlastungsbetrag einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen.
Unsere Dienstleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§§ 45a, 45b SGB XI) sind nach Landesrecht durch das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein anerkannt und können somit in Schleswig-Holstein direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie im Haushalt oder bei anderen Aufgaben des täglichen Lebens.