Kosten & Übernahme durch die Kassen

Ihre Ansprüche an Ihre Pflegekasse in den unterschiedlichen Pflegegraden:

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Leistungen Zahlung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld * monatlich - 347 599 800 990
Sachleistung Pflegedienst * monatlich - 796 1.497 1.859 2.299
Entlastungsbetrag * monatlich 131 131 131 131 131
Verhinderungspflege * pro Kalenderjahr - 1.685 1.685 1.685 1.685
Kurzzeitpflege * pro Kalenderjahr - 1.854 1.854 1.854 1.854
Tages- / Nachtpflege monatlich - 721 1.357 1.685 2.085
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich 42 42 42 42 42
Wohnumfeld-Verbesserung pro Maßnahme 4.180 4.180 4.180 4.180 4.180
Pflegeheim monatlich 125 (Zuschuss) 805 1.319 1.855 2.096
Leistungen Zahlung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld * monatlich 347 599 800 990
Sachleistung Pflegedienst * monatlich 796 1.497 1.859 2.299
Entlastungsbetrag * monatlich 131 131 131 131 131
Verhinderungspflege * pro Kalenderjahr 1.685 1.685 1.685 1.685
Kurzzeitpflege * pro Kalenderjahr 1.854 1.854 1.854 1.854
Tages- / Nachtpflege monatlich 721 1.357 1.685 2.085
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich 42 42 42 42 42
Wohnumfeld-Verbesserung pro Maßnahme 4.180 4.180 4.180 4.180 4.180
Pflegeheim monatlich 125 (Zuschuss) 805 1.319 1.855 2.096

Angaben in Euro // PG = Pflegegrad // * Leistungen der Pflegekasse, aus denen unsere Dienstleistungen finanziert werden können

Aus welchen Positionen werden unsere Dienstleistungen finanziert?

Private Rechnungsstellung

Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.

Abrechnung mit der Pflegekasse*

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten max. 1.685 EUR jährlich im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).

Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 843 € jährlich ist möglich.

Zusätzlich kann in den Pflegegraden 1-5 in Schleswig-Holstein bis zu 1.572 EUR jährlich für Entlastungsleistungen pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von nach Landesrecht anerkannten Senioren-Assistenten abgerechnet werden (§§ 45a, 45b SGB XI).

Unsere Dienstleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§§ 45a, 45 b SGB XI) sind nach Landesrecht durch das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein anerkannt und können somit in Schleswig-Holstein direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden..

Individuelle Unterstützung für ein Leben zu Hause

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie im Haushalt oder bei anderen Aufgaben des täglichen Lebens.

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